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01. September 2025 | Nachrichten für EL

Carmen Mentz

Computerservice & Software Mentz GbR

Seit mehr als 30 Jahren stehen wir Arztpraxen verschiedenster Fachrichtungen, in der Region Halle an der Saale und Umgebung, als Berater zur Seite.

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Diese Daten müssen Praxen in die ePA einpflegen

Vertragsärzte und -psychotherapeuten haben künftig die Aufgabe, Befunde, Arztbriefe etc. in die elektronischen Patientenakten ihrer Patienten einzustellen.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Daten, die Arztpraxen verpflichtend in die elektronische Patientenakte (ePA) eintragen müssen, und solchen, die auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten ergänzt werden.

Dabei gelten vier Bedingungen:

  1. Die Daten wurden von Ärzten oder Psychotherapeuten selbst erhoben.
  2. Sie stammen aus der aktuellen Behandlung.
  3. Sie liegen in elektronischer Form vor.
  4. Der Patient hat der Aufnahme der Daten nicht widersprochen.

Diese Daten müssen Praxen in die ePA einpflegen

Gesetzliche Pflicht, sofern Patienten nicht widersprochen haben:

  • Befundberichte aus selbst durchgeführten invasiven oder chirurgischen sowie aus nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • eigene Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Laborbefunde
  • eArztbriefe

Auf Wunsch des Patienten

Patientinnen und Patienten haben Anspruch darauf, dass die Praxen ihre ePA auf Nachfrage mit weiteren Daten befüllen.

Gesetzlich festgelegt sind unter anderem:

  • Daten aus Disease-Management-Programmen
  • eAU-Bescheinigungen (Patienten-Kopie)
  • Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Kopie der vom Arzt oder Psychotherapeuten geführten Behandlungsdokumentation

Praxen müssen keine Papierbefunde einpflegen

Das Einpflegen von Informationen in Papierform, zum Beispiel ältere Arztbriefe und Befunde, ist nicht Aufgabe der Praxen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, auf Wunsch eines Versicherten zweimal innerhalb von 24 Monaten jeweils bis zu zehn Dokumente zu digitalisieren und einzustellen.

Aber auch die Versicherten selbst können Arztbriefe, Befunde etc. einscannen oder abfotografieren und mit der ePA-App in der ePA speichern.

Praxen sind im Übrigen auch nicht verpflichtet, ältere, bei ihnen bereits digital vorliegende Befunde in die ePA einzustellen – auf Wunsch der Patienten ist dies aber möglich.

Quelle:  KBV - Praxisnachricht 

Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier: Themenseite der KBV - Elektronische Patientenakte

Infopakete zur ePA (Sammlung)

Im Jahr 2025 soll der bundesweite Rollout der ePA für alle erfolgen. Um die vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen bestmöglich auf die ePA vorzubereiten, wurden verschiedene Infopakete geschnürt. 

Das KBV-Infoangebot zur ePA:

Auch auf den Seiten der gematik finden Sie viele nützliche Informationen und Erklärvideos:

Auf den Seiten der medatixx finden Sie neben hilfreichen Informationen auch E-Learnings für Ihre Praxissoftware

  • Alles Wissenswerte zur ePA für alle bietet dip - das Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis. Mehr unter: dip.medatixx.de
  • Die E-Learnings zur Umsetzung der ePA für alle in der jeweiligen medatixx-Praxissoftware werden aktuell produziert und gehen jeweils kurz nach Produktion online: medatixx Software E-Learning. 

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