Ab dem 1. August werden Bürgertests nur noch vergütet, wenn das Testzertifikat und das Testergebnis an die Corona-Warn-App übermittelt wird.
Praxen, welche die Coronavirus-Schnelltests im Rahmen von Bürgertestungen anbieten, sollten sich an das Corona-Warn-App-Schnelltestportal anschließen.
Bitte beachten Sie das die Infrastruktur über T-Systems bereitgestellt wird. Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Corona-Warn-App-Hotline: 0800 75 40 001
https://www.coronawarn.app/de/faq/
Andere Schnelltests sind ohne App-Nutzung möglich: Die Vorgabe gilt nur für Bürgertestungen nach Paragraph 4a der Testverordnung.