Ab dem 4. Quartal 2021 soll die Ausfertigung der AU für die Krankenkasse elektronisch übermittelt werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind:
- Einbindung von EL in die TI
- ein eingerichteter KIM-Account in EL
- ein eHBA der 2-ten Generation
Bis zum 31.12.2021 gibt es eine Übergangsregelung, dass Praxen noch das alte Verfahren anwenden können, solange die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht zur Verfügung stehen. Bis dahin ist auch die Nutzung des Formulars Muster 1 möglich.
Die Kassenausfertigung der eAU wird elektronisch signiert und an die Krankenkasse des Patienten versendet. Dafür wurde in EL eine neuer Menüpunkt (gematik / eDienste -- eAU: Versandinformationen) eingeführt. Hierrüber gelangen Sie zu einer Übersicht alle noch zu versendenden eAU´s. Mit der Schaltfläche "Übertragung eAU mit KIM" kann die Stapelsignatur und der Versand an die Krankenkasse vorgenommen werden.
Die Ausfertigungen für den Versicherten und den Arbeitgeber sind immer auszudrucken und dem Patienten auszuhändigen. Die Kassenausfertigung muss nur gedruckt werden, falls der Versand aus technischen Gründen nicht möglich ist.
Der Ausdruck der AU ist in Elaphe Longissima als BFB-Druck realisiert. Bitte beachten Sie das Sie dafür kein Dokumentenpapier der KV nutzen dürfen, sondern normales weißes Papier verwendet wird. Als Druckformat ist A5-Hoch oder A4-Hoch zulässig. Grundsätzlich ist der Ausdruck mittels Laserdrucker zu empfehlen.