Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
Die Telematikinfrastruktur bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen. Diese lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden. Zuletzt hat der Gesetzgeber die Vorgaben im E-Health-Gesetz, das Ende 2015 in Kraft getreten ist, aktualisiert.